VG Würzburg: Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Hilfeart, geeignete, Online-Schule, Berufsschulpflicht, Kernbereich schulischen Handelns, Systemversagen der Schule, verneint, Beurteilungsspielraum des Jugendamts, Verdichtung des Beurteilungsspielraums, Hilfe in Teilbereich, Gutachten des Gesundheitsamts, Verwertbarkeit, Verfahrensbeteiligung, Mitwirkung am Hilfeplanverfahren, Verweigerung der Mitwirkung, Hilfeplan, fehlender, Unvereinbarkeit einer Teil-Hilfe mit den Grundsätzen der Eingliederungshilfe
Urteil vom 22.09.2022 – W 3 K 21.1637